Neue Verbraucherkreditrichtlinie: Zinswerbung ehrlicher und transparenter ab 11.Juni 2010

30. April 2010

in Kredit und Zinsanlagen

Eine neue Verbraucherkreditrichtlinie wird mir Wirkung zum 11.Juni für mehr Transparenz und Informationen für Verbraucher bei der Vergabe von Krediten sorgen. Man kann durchaus von einer grundsätzlichen Verbesserung für den Verbaucher bei der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sprechen. Reißerische Werbung mit Niedrigzinssätzen dürfte ab dann der Vergangenheit angehören, da ab dem 11.Juni mehr Plausibilität bei den Zinssätzen herrschen wird.

Nachvollziehbarer Effektiver Jahreszins

Konkret soll es künftig anhand klar nachvollziehbarer Zahlen möglich sein den effektiven Jahreszins im Kreditvertrag zu ermitteln. Ferner muss der effektive Jahreszins im Kreditvertrag künftig anhand einer Beispielrechnung im Angebot erläutert werden. Kunden die schon mal einen Kredit in Anspruch genommen haben, werden den Zusatz “Zinsatz ab Xyz% bei entsprechender Bonität oder Bonität vorrausgesetzt” kennen. Auch das wird sich künftig im Kreditvertrag und damit in der Verbraucherkreditrichtlinie ändern.

Kein Schönrechnen mehr

In dem Kreditvertrag der Kreditanbieter genannte Zinssätze müssen realistisch sein. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie sieht eine sogenannte Zwei Drittel Regel vor. Diese legt künftig fest, dass der Kreditanbieter mindestens Zwei Drittel der Neukunden die durch ein fragliches Angebot auf den Anbieter aufmerksam geworden sind, entweder den beworbenen oder einen besseren (niedrigeren) Zinssatz zuspricht.

Widerruf beim Kreditvertrag wird gestärkt

Ein Gesetz, dass zu gleichen Zeit wie die Verbraucherkreditrichlinie in Kraft tritt wird die Rechte zum Widerruf der Verbraucher weiter stärken. Künftig wird z.B. die Widerrufsfrist nicht vor Beginn des Kreditvertrag enden. Solange der Kunde nicht alle vom gesetz vorgeschriebnen Erläuterungen zum Kreditvertrag erhalten hat, löst dies automatisch eine einmonatige Widerrufsfrist aus.

Für detailierte Informationen zur neuen Verbraucherkreditrichtlinie empfehlen wir die Webseite Bundesjustizministeriums

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